
Direktor und Professor ist eine Amtsbezeichnung in Deutschland für Beamte, die bei Forschungseinrichtungen oder Behörden mit eigenem Forschungsbereich tätig sind. Sie sind in die Besoldungsgruppen B 1, 2 oder 3 eingestuft. Behördenleiter erhalten eine Zulage. Die Bezeichnung ist kein akademischer Grad und auch kein Titel. Beamte führen nach B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Direktor_und_Professor
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